1.In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Wohnraumsuchende (Auftraggeber)
Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht
bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann fernmündlich,
in Text- oder Schriftform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für
Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen
werden.
2.Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über
eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt
gegebenen Anbieter ist der HomeCompany umgehend
mitzuteilen.
3.Die Daten des Vermietungsobjektes sind vertraulich und nur für den
Mietinteressenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der
Zustimmung der HomeCompany.
4.Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen
Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen
und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen
Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert.
Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet
nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume können
Sie unter http://datenschutz.homecompany.de einsehen.
5.Der/die Auftraggeber/in erklärt bereits vorab seine Zustimmung zur
Einholung von Informationen bei Auskunftsdateien (Schufa), sofern
diese vor Abschluß eines konkreten Mietvertrags benötigt werden.
6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung
der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen
nicht. Soweit der Auftraggeber als oder für einen Kaufmann
handelt, wird als Gerichtsstand Frankfurt vereinbart.